
Integrität als Maßstab
Covestro verfolgt seine Geschäftsziele ethisch verantwortlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen der Länder, in denen das Unternehmen operiert.
Corporate Compliance bedeutet, dass Integrität das Handeln von Covestro bestimmt und sich das Unternehmen ausnahmslos gemäß den rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen verhält.
Unser Verhaltenskodex bildet den Rahmen für unser regelkonformes Verhalten, das auf Kompetenz, Fairness und Verlässlichkeit basiert.
In diesem Verhaltenskodex hat Covestro die grundlegenden Prinzipien festgelegt und in drei Hauptthemen gegliedert:
Der Verhaltenskodex gilt innerhalb des Unternehmens, gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit.
Wichtig ist, dass Covestro ausnahmslos auf Geschäfte verzichtet, die nur durch Verstöße gegen Gesetze, Unternehmensregeln oder Verpflichtungen möglich wären.
Gruppenweite Compliance-Organisation bei Covestro
An der Spitze der gruppenweiten Compliance-Organisation steht der Chief Compliance Officer, der direkt an den Vorstand berichtet und alle Compliance-Aktivitäten leitet.
Eine zentrale Compliance-Abteilung koordiniert die konzernweiten Maßnahmen.
Das unter dem Vorsitz des Finanzvorstands der Covestro AG eingerichtete Compliance-Komitee tagt mehrmals jährlich und fungiert als oberstes Entscheidungsgremium für alle Compliance-Angelegenheiten. Es übernimmt zentrale Governance-Funktionen und ist für die Compliance-Strategie verantwortlich.
Für alle Länder, in denen Covestro Mitarbeitende beschäftigt, wurde ein lokaler Compliance Officer benannt. Dieser steht den Mitarbeitenden vor Ort als Ansprechpartner bei Fragen zum ethisch und rechtlich korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung. In den Landesorganisationen gibt es darüber hinaus lokale Compliance-Komitees.
Meldung von Verdachtsfällen
Um Transparenz darüber zu schaffen, wie mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen gehandhabt werden, finden Sie hier die geltende Verfahrensordnung sowie unsere Selbstverpflichtung zum integren Umgang mit mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen: