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Stimmrechtsmitteilungen

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.

Wir bitten Aktionäre, die gemäß §§ 33 ff. WpHG verpflichtet sind Covestro eine Veränderung von Stimmrechtrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu richten:

Covestro AG
Law, Intellectual Property & Compliance
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen, Deutschland

Fax: +49 214 6009 7002
E-Mail: voting-rights-notification@covestro.com

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